Wer gerne ein Haus im Grünen auf einem leistbaren Grund bauen möchte, muss im Umland um Wien immer weiter „hinausrücken“. Diese leidvolle Erfahrung haben schon viele Immobiliensuchende gemacht. Trotzdem ist das Einfamilienhaus noch immer der Traum von Herrn und Frau Österreicher und dieses ist besonders im nördlichen Wiener Speckgürtel, besonders im Bezirk Korneuburg / Stockerau sehr stark nachgefragt.
In der derzeitigen Situation ist vor allem Ausdauer und Beharrlichkeit bei der Grundstücksuche gefragt, gestaltet sich die Suche langwieriger als geplant, so sind ein Viertel der Kaufinteressenten bereit einen Kompromiss bezüglich des Immobilienpreises einzugehen, sofern die Wunsch-Immobilie sonst alle Vorstellungen erfüllt.
Preis, Lage und Verkehrsanbindung, was ist tonangebend?
„Neben den preislichen Rahmenbedingungen gelten die Lage, die gute öffentliche Verkehrsanbindung sowie eine ruhige Wohngegend als weitere vorrangiges Entscheidungsfaktoren“, erzählt Immoberaterin Maria Mayer. „Eine gute Lage mit ausreichender Infrastruktur bleibt eine gute Lage, eine Schlechte eben eine Schlechte. Allerdings werden die bis vor Kurzem noch weniger attraktive Grätzeln plötzlich zu gefragten Alternativen“
Welche Überlegungen sollte der Immobilieninteressent beim Grundstückskauf im Hinterkopf haben?
Nicht auf allen Grundstücken darf gebaut werden, beziehungsweise mit welcher Einschränkung darf auf dem konkreten Grundstück gebaut werden? Ob ein Hausbau auf dem Wunsch-Grundstück möglich ist, erfährt man bei der Einsichtnahme des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes. Hierbei ist auch ersichtlich, ob in der unmittelbaren Umgebung weitere Häuser oder Straßen gebaut werden und es daher mit zukünftigen Lärmquellen zu rechnen ist.
Die Höhe des Grundwasserspiegels spielt eine wichtige Rolle: Ist der Stand zu hoch, kann es zu erhöhten Baukosten kommen. Ist das Grundstück uneben, ist gegebenenfalls eine Aufschüttung nötig. All diese Maßnahmen erhöhen die Zusatzkosten. Der Grundstück-Preis hängt unter anderem davon ab, ob sich der Baugrund in ebener oder schräger Lage befindet. Hanglagen sind zwar reizvoll, bringen aber zusätzliche Kosten falls Rampen, Stützmauern und Stiegenanlagen. Ein unverbaubarer Fernblick in sehr guter Lage ist weiterhin sehr begehrt.
Wovon handelt es ich bei den Aufschließungskosten und Anschlusskosten?
Aufschließungskosten sind Abgaben an die Gemeinde, die zweckgebunden zur Straßenerrichtung und Straßenbeleuchtung sind. Im Zuge der Bauplatzerklärung werden diese vorgeschrieben. Erst wenn diese Kosten an die Gemeinde errichtet wurden, kann diese eine Baubewilligung für ein Gebäude erteilen.
Fälschlicherweise werden unter Aufschließungskosten manchmal auch die Anschlussgebühren für Strom, Gas, Wasser und Kanal an die Netzbetreiber sowie die zugehörigen Baukosten für die Herstellung der Leitungen ab der Grundstücksgrenze bis zum Einfamilienhaus verstanden.
Wann ist eine Grundstückteilung oder Zusammenlegung sinnvoll? Was ist zu beachten?
Die durchschnittliche gewünschte Grundstücksgröße für ein Einfamilienhaus liegt zwischen 500 – 800 m² Grundfläche. Ein weitaus größeres Grundstück ist erheblich schwieriger und mit Abschlägen zu verkaufen. „Meine Erfahrung hat gezeigt, dass durch eine Teilung zu mehreren Grundstücken oder durch Zusammenlegung von mehreren nebeneinanderliegenden kleineren oder unförmigen Parzellen eine bessere bauliche Nutzung erzielt wird“, so Immobilienmanagerin Maria Mayer, „dass die daraus entstehenden Kosten für die Vermessung und Grundbuchseintragung durch die Werterhöhung des Grundstückes kompensiert werden“.