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Was bedeutet das Bestellerprinzip für Mieter in Österreich?

Wenn Sie eine Immobilie mieten wollen, sollten Sie wissen, welche Regelung in Österreich für die Maklerprovision gilt. Seit dem 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip, das besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch die Provision bezahlt. In den meisten Fällen ist das der Vermieter. Das heißt, dass Mieter, die eine Wohnung oder ein Haus als Wohnraum suchen, keine Provision mehr an den Makler zahlen müssen, wenn der Makler diese Immobilie bereits im Angebot hat.
Das ist eine gute Nachricht für Mieter, denn früher mussten sie zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer an den Makler abgeben, wenn sie eine Wohnung gefunden hatten. Das Bestellerprinzip soll die Gesamtbelastung bei der Anmietung für Mieter reduzieren und somit das Wohnen erschwinglicher machen.
Das Bestellerprinzip gilt für alle Vermittlungsverträge über Wohnraum, die nun abgeschlossen werden. Es gibt aber einige Ausnahmen, bei denen das Bestellerprinzip nicht angewendet wird. Zum Beispiel, wenn der Mieter den Makler selbst mit einem Suchauftrag beauftragt hat, eine Wohnung für ihn zu finden. Oder wenn der Mieter eine Büro-, Geschäfts- oder Gewerbefläche mieten will, denn dann gilt die alte Regelung weiterhin und der Mieter bezahlt drei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer an den Makler.
Deshalb ist es wichtig, dass Mieter, die ab dem 1. Juli 2023 eine Wohnung suchen, darauf achten, wer der Auftraggeber des Maklers ist und ob sie eine Provision zahlen müssen oder nicht. Wenn sie Zweifel haben, können sie beim Immobilienmakler nachfragen. Das Bestellerprinzip soll ihnen ermöglichen, eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden.