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Versteckte Falle beim Hauskauf – fehlende Fertigstellung oder Benützungsbewilligung

Um verbindliche und einheitliche Regelungen und damit Rechtssicherheit zu schaffen haben Baugenehmigungen zahlreiche Novellen durchlaufen. Es kann vorkommen, dass ein Haus Mängel aufweist, ohne dass dies den Eigentümern bewusst ist. Wie kann das sein?

Benützungsbewilligung und Fertigstellungsanzeige – Hausbau vor und nach 1996

Bei sämtlichen Häusern, die vor 1996 errichtet wurden, war es üblich, dass vor Baubeginn eine Bauverhandlung des Grundstückes mit Anrainern und Baumeistern erfolgte, um sicherzustellen, dass alle Details bedacht wurden. Nach der endgültigen Fertigstellung des Gebäudes erfolgte ein Endbeschau durch die Gemeinde, erst dann wurde ein Benützungsbewilligungsbescheid ausgestellt.

Bei allen Immobilien, die nach 1996 baubewilligt wurden, ist eine Fertigstellungsanzeige durch den Eigentümer notwendig. Die Endbeschau wird seither nicht mehr von der Gemeinde durchgeführt, sondern der Bauführer ist mit der Abnahme betraut. Mit dieser Novelle ging auch die Haftung von der Gemeinde an den Bauführer über. Der Bauführer, ein befugter Baumeister oder ein Architekt, diese muss schriftlich bestätigen, dass das Haus gemäß den bewilligten Einreichplänen errichtet und das Gebäude nach den aktuellen Regeln der Technik umgesetzt wurde. Außerdem müssen die aktuellen Befunde von Elektriker, Heizungstechniker und Rauchfangkehrer vorgelegt werden, um zu belegen, dass das Bauwerk den sicherheitstechnischen Vorgaben entspricht.In den vergangenen Jahren ist zu den üblichen Vorgaben der Energieausweis dazugekommen. Das bedeutet, dass die bewilligte Immobilie wärmetechnisch an die neuesten Standards angepasst sein muss.

Versteckte Falle beim Hauskauf – fehlende Fertigstellung oder Benützungsbewilligung

Bei älteren Gebäuden, die in den 60er, 70er oder 80er Jahren errichtet wurden, kann es vorkommen, dass zum Beispiel keine Endbeschau durchgeführt wurde und damit keine aufrechte Benützungsbewilligung vorliegt. Oder diese gilt nur für einen Teil des Hauses, da für einen weiteren Zubau nicht neu eingereicht wurde. Seit 1996 sind ja die Eigentümer für die Fertigstellungsmeldung verantwortlich. Nicht selten sind diese den Aufforderungsschreiben der Gemeinden auch mangels Rechtskenntnis und Unwissenheit nicht nachgekommen.