Seit 1. Juli 2026 gelten in Österreich neue Regeln für den Energieausweis. Mit der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und der neuen OIB-Richtlinie 6 (2025) wird gezielt in Richtung Dekarbonisierung und Klimaneutralität gelenkt. Zentral ist die umfassende thermische Sanierung des Bestands, der Ausstieg aus fossilen Heizsystemen und der Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmebereich.
Eine der größten Änderungen betrifft die Vereinfachung der Energieeffizienzskala. Die bisherige Skala von A++ bis G wurde durch eine europaweit einheitliche Klassifizierung von A bis G ersetzt. Dadurch sollen Immobilien innerhalb der EU leichter verglichen werden können.
Zudem müssen in Immobilieninseraten nun verpflichtend der Heizwärmebedarf (HWB) und der Endenergiebedarf (EEB) angegeben werden. Der bisher bekannte fGEE-Wert fällt weg. Bestehende Energieausweise behalten jedoch grundsätzlich ihre Gültigkeit für bis zu zehn Jahre ab Ausstellung. Die Vorlagepflicht wird durch die Übermittlung eines digitalen Energieausweises (als Pdf) erfüllt. Auf Verlangen der Käufer oder Mieter ist der Energieausweis in ausgedruckter Form auszuhändigen .Besonders wichtig für Vermieter: Ein Energieausweis ist künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen vorzulegen. Nach größeren Sanierungen kann zudem ein neuer Energieausweis erforderlich werden.
Neu ist eine freiwillige Sanierungsberatung, Immobilienbesitzer von Gebäuden mit einer Energieeffizienzklasse unterhalb der Stufe C (also D,E,F oder G) werden aufgefordert eine Sanierungsberatung in Anspruch zu nehmen. Diese dient als individueller Fahrplan und als Orientierungshilfe um schrittweise den Bestand zu dekarbonisieren. Für Eigentümer lohnt sich der Blick auf die Energieeffizienz mehr denn je.
Energetisch gut aufgestellte Immobilien gewinnen an Attraktivität, während Objekte mit hohem Energieverbrauch zunehmend unter Druck geraten. Wer frühzeitig in Sanierung und erneuerbare Energien investiert, sichert langfristig den Wert seiner Immobilie.
