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Inserieren von Immobilien kann für Verkäufer und Vermieter teuer werden!

Verkäufer, Vermieter und Immobilienmakler sind verpflichtet, bereits in Verkaufs- oder Vermietungsinseraten die Energiekennzahl (spezifische Heizwärmebedarf)und den Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor (fGEE) des jeweiligen Objektes anzugeben. „ Diese wichtige Information steht im Energieausweis ihres Gebäudes. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro rechnen“, weiß Immobilienmaklerin Maria Mayer. Die im Energieausweis-Vorlage- Gesetz geregelten Verpflichtungen gelten für alle Verkäufer und Vermieter, unabhängig davon, ob sie als Unternehmer oder Private verkaufen bzw. vermieten. Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz, mit dem die EU-Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt werden sollen, ist mit 1. Jänner 2012 in Kraft getreten.  Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, ist der Energieausweis abgelaufen, ist dieser erneut zu erstellen.Denken sie darüber nach, ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, informieren sie sich vorab bei einem Gespräch bei ihrem Immobilienexperten.