BLOG

Entfall der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr

Durch den teilweisen Entfall der Gebühren beim Ankauf einer Immobilie in Österreich werden die Kaufnebenkosten gesenkt und somit wird die Anschaffung von Eigentum erleichtert. Seit 1. April 2024 gibt es eine befristete Abschaffung der Grundbucheintragungs-Gebühr und Pfandrechtseintragungsgebühr für den Erwerb von Wohnraum. Diese Maßnahme gilt für zwei Jahre und betrifft den Erwerb von Eigentum zur Selbstnutzung bis zu einem Betrag von jeweils bis zu 500.000 Euro. Übersteigt der Betrag diese Grenze, werden die Gebühren bis zu diesem Betrag erlassen. Gänzlich entfällt die Vergünstigung ab einem Erwerbspreis von 2 Millionen Euro.
Weitere Voraussetzung für die Gebührenbefreiung ist die Hauptwohnsitzmeldung für einen durchgehenden Zeitraum von 5 Jahren.
Die Grundbuchseintragungsgebühr macht immerhin 1,1 Prozent des Kaufpreises aus. Auch bei Hypotheken für Kauf, Bau oder Sanierung des Wohnsitzes entfällt die Grundbuchseintragungsgebühr bis zu 500.000,- da geht es dann um 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts. In Summe kann die Kostenreduktion somit bis zu 11.500 Euro betragen.

Durch den teilweisen Entfall der Kaufnebenkosten, wird die Schaffung von Eigentum erleichtert, was einen direkten Anreiz für den Immobilienmarkt und für potenzielle Eigentümer darstellt.