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Energieausweis: Pflichtangaben bei Immobilieninseraten

Wer seine Wohnung oder sein Haus verkaufen oder vermieten möchte, muss bereits in Anzeigen und Inseraten Angaben zur Energieeffizienz der Immobilie machen.

Verkäufer, Vermieter und Immobilienmakler sind verpflichtet, bereits in Verkaufs- oder Vermietungsinseraten die Energiekennzahl (Heizwärmebedarf) und den Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor (fGEE) des jeweiligen Objektes anzugeben.

Die im Gesetz geregelten Verpflichtungen gelten für alle Verkäufer und Vermieter, unabhängig davon, ob sie als Unternehmer oder Privatpersonen verkaufen bzw. vermieten.

Der Energieausweis nach dem EAVG 2012 wird sowohl bei allen neuen Gebäuden, beim behördlichen Bauverfahren, bei umfassender Sanierung, als auch bei Zu- und Umbauten benötigt. Weiters ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen.
Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt maximal zehn Jahre.

Bereits erstellte alte Energieausweise ohne Gesamtenergieeffizienzfaktor behalten ihre Gültigkeit (bis zu 10 Jahre).