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Was bedeutet Wohnungseigentum?

Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder beim Kauf eines Reihenhauses erwirbt man in der Regel ein Wohnungseigentumsobjekt.  Dies bedeutet, dass einer Person das ausschließliche Nutzungsrecht und das Eigentum an einer bestimmten Wohnung innerhalb eines Gebäudes zusteht – und zwar in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am gesamten Gebäude. Dies ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Alleineigentum an einer bestimmten Wohnung oder Geschäftseinheit: Die Wohnungseigentümerin oder der Wohnungseigentümer darf diese Einheit selbst nutzen, vermieten oder verkaufen.
  • Miteigentum am gesamten Gebäude und Grundstück: Man besitzt einen ideellen Anteil am gesamten Haus (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Garten), gemeinsam mit den anderen Wohnungseigentümern.
  • Nutzungsrecht: Die Wohnungseigentümerin hat das alleinige Nutzungsrecht an ihrer Einheit, dieses Nutzungsrecht wird den jeweiligen Anteilen im Nutzwertgutachten zugeordnet.
  • Es gibt eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die über gemeinschaftliche Belange wie Sanierungen, Bestellung der Hausverwaltung entscheidet.
  • Die Kosten für Instandhaltung und Verwaltung werden anteilig getragen.
  • Erst durch die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch wird man rechtlich anerkannter Wohnungseigentümer.