Der Erwerb von Eigentum ist für viele Menschen eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Um Käuferinnen und Käufer finanziell zu entlasten, wurde in Österreich eine befristete Gebührenbefreiung bei der Grundbuch- und Pfandrechtseintragung eingeführt. Doch diese Maßnahme läuft aus: Mit 30. Juni 2026 endet der Entfall der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr endgültig.
Was wurde geregelt?
Im Rahmen einer gesetzlichen Entlastungsmaßnahme wurde der Entfall der 1,1 %igen Grundbuchseintragungsgebühr sowie der 1,2 %igen Pfandrechtseintragungsgebühr pro Erwerbsvorgang von bis zu € 500.000,- ermöglicht. Diese Gebühren fallen normalerweise beim Kauf einer Immobilie sowie bei der Eintragung eines Hypothekarkredits an und können – abhängig vom Kaufpreis – mehrere tausend Euro betragen.
Die Befreiung gilt ausschließlich für Wohnraum zur Eigennutzung und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, etwa:
- Erwerb einer Wohnimmobilie zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses
- Hauptwohnsitzbegründung
- Einhaltung der gesetzlichen Fristen
Warum ist der 30.06.2026 so wichtig?
Nach aktuellem Stand endet die Gebührenbefreiung unwiderruflich mit 30. Juni 2026. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Antragstellung beim Grundbuchgericht. Erfolgt diese nach dem Stichtag, fallen die regulären Gebühren wieder vollständig an.
Das bedeutet konkret:
Wer den Immobilienkauf plant, sollte rechtzeitig handeln, damit Kaufvertrag, Finanzierung und Eintragung fristgerecht erfolgen können.
Was bedeutet das für Käuferinnen und Käufer?
Gerade in Zeiten hoher Bau und Finanzierungskosten stellt die Gebührenbefreiung eine spürbare finanzielle Erleichterung dar. Nach Ablauf der Frist erhöht sich der Kapitalbedarf beim Immobilienerwerb deutlich.
Eine frühzeitige Beratung und strukturierte Abwicklung sind daher entscheidend, um die Vorteile noch nutzen zu können.
Fazit
Der Entfall der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr ist zeitlich begrenzt. Wer vor dem 30.06.2026 eine Immobilie kauft, kann mehrere tausend Euro sparen. Danach gilt wieder die volle Gebührenpflicht.
