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	<title>Maklerprovision | Immoberaterin Maria Mayer</title>
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	<description>Immobilienberatung in Korneuburg, Stockerau und Wien</description>
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		<title>Was bedeutet das Bestellerprinzip für Mieter in Österreich?</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/was-bedeutet-das-bestellerprinzip-fuer-mieter-in-oesterreich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Mayer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Apr 2024 14:00:39 +0000</pubDate>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie eine Immobilie mieten wollen, sollten Sie wissen, welche Regelung in Österreich für die Maklerprovision gilt. Seit dem 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip, das besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch die Provision bezahlt. In den meisten Fällen ist das der Vermieter. Das heißt, dass Mieter, die eine Wohnung oder ein Haus als Wohnraum suchen, keine Provision mehr an den Makler zahlen müssen, wenn der Makler diese Immobilie bereits im Angebot hat.<br />
Das ist eine gute Nachricht für Mieter, denn früher mussten sie zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer an den Makler abgeben, wenn sie eine Wohnung gefunden hatten. Das Bestellerprinzip soll die Gesamtbelastung bei der Anmietung für Mieter reduzieren und somit das Wohnen erschwinglicher machen.<br />
Das Bestellerprinzip gilt für alle Vermittlungsverträge über Wohnraum, die nun abgeschlossen werden. Es gibt aber einige Ausnahmen, bei denen das Bestellerprinzip nicht angewendet wird. Zum Beispiel, wenn der Mieter den Makler selbst mit einem Suchauftrag beauftragt hat, eine Wohnung für ihn zu finden. Oder wenn der Mieter eine Büro-, Geschäfts- oder Gewerbefläche mieten will, denn dann gilt die alte Regelung weiterhin und der Mieter bezahlt drei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer an den Makler.<br />
Deshalb ist es wichtig, dass Mieter, die ab dem 1. Juli 2023 eine Wohnung suchen, darauf achten, wer der Auftraggeber des Maklers ist und ob sie eine Provision zahlen müssen oder nicht. Wenn sie Zweifel haben, können sie beim Immobilienmakler nachfragen. Das Bestellerprinzip soll ihnen ermöglichen, eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden.</p>
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		<title>Konsumentenschutz &#8211; Rücktrittrecht nach FAGG sorgt für Verwirrung bei Neukunden!</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/konsumentenschutz-ruecktrittrecht-nach-fagg-sorgt-fuer-verwirrung-bei-neukunden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lea Seidl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Jun 2017 09:06:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wann entsteht ein Maklervertrag? Wann fallen Kosten für die Maklerprovision an? EUweit wurden seit Juni 2014 neue Bestimmungen für Geschäfte, im Internet, am Telefon und Haustürgeschäften festgelegt. Diese betreffen alle Verträge, die nicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Immobilienmaklerunternehmens abgeschlossen werden. Der Immobilienmakler hat die Aufklärungsplicht gegenüber dem Konsumenten, dass bei dieser Art von Geschäftsanbahnung bereits [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wann entsteht ein Maklervertrag? Wann fallen Kosten für die Maklerprovision an?</strong></p>
<p>EUweit wurden seit Juni 2014 neue Bestimmungen für Geschäfte, im Internet, am Telefon und Haustürgeschäften festgelegt. Diese betreffen alle Verträge, die nicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Immobilienmaklerunternehmens abgeschlossen werden.</p>
<p>Der Immobilienmakler hat die Aufklärungsplicht gegenüber dem Konsumenten, dass bei dieser Art von Geschäftsanbahnung bereits ein konkludenter Maklervertrag entsteht. Dieser Vertrag entstand auch schon vor der Gesetzesänderung, jedoch wurden nun die Unternehmer dazu verpflichtet auf diesen Umstand hinzuweisen.  Sobald diese Aufklärungsplicht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) erfolgt ist, beginnt ein Rücktrittrecht von 14 Tagen für den Konsumenten zu laufen.</p>
<p>Trotz dieses konkludenten Maklervertrages hat der Kunde jedoch keine Kosten für die Dienstleistungen wie Übermittlung von Informationen und Unterlagen, Besichtigungen, Verhandlungsgespräche zu tragen. Entscheidet sich der Immobilieninteressent, das angebotene Objekt zu kaufen oder anzumieten, wird eine schriftliche Willenserklärung des Interessenten durch ein Kauf- oder Mietanbot abgegeben. Sobald dieses vom Eigentümer angenommen wird, entsteht die Provisionspflicht gegenüber dem Immobilienmakler.</p>
<p>Da in dem Zeitraum des offenen 14tägigen Rücktrittsrechtes der Makler mit seinen Dienstleistungen, wie Weitergabe von Adressen der angebotenen Objekte oder Besichtigungen der Wohnungen und Häuser, nicht beginnen kann, hat der Interessent die Möglichkeit das Maklerunternehmen zum vorzeitigen Tätigwerden aufzufordern. Sodann erlischt dieses 14tägige Rücktrittrecht und der Immobilienmakler kann sofort seine Tätigkeit aufnehmen.</p>
<p>Bevor man die gewünschte Wohnung besichtigen kann und die genaue Adresse vom Immobilienmaklerbüro bekommt, muss man in der Regel ein Informationsschreiben unterschreiben oder auf elektronischem Wege im Internet die Aufforderung des vorzeitigen Tätigwerdens, vor dem Download der Objektdaten bestätigen. Durch dieses Vorgehen erlischt dieses 14tägige Rücktrittsrecht. Diese Formulare kann man unbesorgt unterschreiben oder online bestätigen, da die Provision erst bei Abgabe und Annahme eines Kauf- oder Mietanbotes zustande kommt.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Kaufnebenkosten:  Von Anfang an richtig kalkuliert</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/kaufnebenkosten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lea Seidl]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Aug 2015 12:13:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Für die meisten Menschen ist der Kauf einer Immobilie die größte Anschaffung ihres Lebens. Wer ein Haus oder eine Wohnung sein Eigen nennen will, sollte bedenken, dass es mit dem Kaufpreis allein nicht getan ist. Die Nebenkosten können zwischen 10 und 12 Prozent des Kaufpreises betragen. Diese Ausgaben sind von Beginn an einzukalkulieren. Diese umfasst [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left;">Für die meisten Menschen ist der Kauf einer Immobilie die größte Anschaffung ihres Lebens.</p>
<p>Wer ein Haus oder eine Wohnung sein Eigen nennen will, sollte bedenken, dass es mit dem Kaufpreis allein nicht getan ist. Die Nebenkosten können zwischen 10 und 12 Prozent des Kaufpreises betragen. Diese Ausgaben sind von Beginn an einzukalkulieren.</p>
<p>Diese umfasst die <b>Grunderwerbssteuer:</b> von 3,5 Prozent des Kaufpreises.  Die <b>Grundbuchseintragungsgebühr:</b> Für die Eintragung des  Eigentumsrechtes ins Grundbuch ist eine Gebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises zu entrichten. Wer ein allfälliges Pfandrecht ins Grundbuch eintragen lassen möchte, muss außerdem eine Gebühr von 1,2 Prozent des Pfandrechtsbetrages bezahlen.</p>
<p>Die <b>Vertragserrichtung </b>und Beglaubigung der Unterschrift erfolgt durch den Notar. Die Höhe richtet sich einerseits nach dem Kaufpreis und hängt andererseits vom Arbeitsaufwand ab. Der Vertragserrichter gibt beim Erstgespräch Auskunft über die zu erwartenden Kosten.</p>
<p>Die <b>Maklerprovision </b>für die Vermittlung eines Kaufs müssen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer der Wohnung bzw. des Grundstücks eine Provision von 3 Prozent des Kaufpreises plus 20% Ust bezahlen.</p>
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