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	<title>Verkehrswertermittlung einer Immobilie | Immoberaterin Maria Mayer</title>
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	<description>Immobilienberatung in Korneuburg, Stockerau und Wien</description>
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		<title>Wohnen im Wandel</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Maria Mayer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Feb 2023 17:13:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der Wohnungsmarkt in Österreich ist, wie zurzeit in vielen anderen Länder, einem starken Wandel unterworfen. Im vergangenen Jahr beobachten wir einen besonders dynamischen Markt im Bereich der Wohnimmobilien. ]]></description>
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				<div class="et_pb_text_inner"><strong>Der Wohnungsmarkt in Österreich ist, wie zurzeit in vielen anderen Länder, einem starken Wandel unterworfen.</strong> Im vergangenen Jahr beobachten wir einen besonders dynamischen Markt im Bereich der Wohnimmobilien. Ausschlaggebend durch die Krisenjahre, hat sich die die Arbeitswelt durch Homeoffice und Onlinemeetings und somit auch das Wohnumfeld verändert. Viele Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beharren aus unterschiedlichen Motiven zumindest an bestimmten Tagen in der Woche im Homeoffice verbleiben zu können.</p>
<p>Eigentums- und Mietobjekte, sowohl Einfamilienhäuser und Wohnungen mit größerer Wohnfläche erfreuen sich im Bezirk Korneuburg großer Beliebtheit. „<em>Die Wohnung als Rückzugsort hat einen höheren Stellenwert bekommen, das Gefühl nach Geborgenheit in den eigenen vier Wänden ist wichtiger geworden.“</em> <strong>Freiflächen wie Gärten, große Terrassen und Balkone sind weiterhin ganz oben bei den Suchwünschen der Wohninteressenten. Trotz der enorm gestiegen Baukosten, durch Engpässe und Lieferprobleme bleibt die Nachfrage nach qualitativ hochwertigem Wohnraum weiter hin konstant.</strong></div>
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		<title>Was macht ein Immobilienmakler?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Maria Mayer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Dec 2022 18:04:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[ImmobilienmaklerInnen investieren viel Zeit und Geld in den Verkauf einer Immobilie. Ihre Marktkenntnisse und das rechtliche und steuerliche Wissen ist von hoher Bedeutung für den Verkäufer...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><iframe title="Was macht ein Immobilienmakler? - Eine Information der FG Immobilien- und Vermögenstreuhänder WKNOE" width="1080" height="608" src="https://www.youtube.com/embed/1VQQViR-KZw?feature=oembed"  allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></p>
<p>ImmobilienmaklerInnen investieren viel Zeit und Geld in den Verkauf und Vermietung einer Immobilie. Ihre Marktkenntnisse und das rechtliche und steuerliche Wissen ist von hoher Bedeutung für den Verkäufer, sodass sie „den Wert der zu verkaufenden Immobilie gut einschätzen“ und einen „Hausverkauf ohne Risiko“ begleiten können.</p>
<p>Die ImmobilienmaklerInnen vermieten und verkaufen sowohl Wohnungen als auch Häuser und Grundstücke. Gemeinsam mit Kunden besichtigten sie die Immobilie, beraten potenzielle Kauf und Mietinteressenten und betreuen diese bis hin zum Vertragsabschluss. Sie bringen den Interessenten viele Vorteile, weil sie eine umfassende Beratung bieten und für ihre Tätigkeiten und Informationen haften. Ein erfahrener Makler steht nicht nur mit seinen Kunden in engem Kontakt, sondern auch mit Notaren, Finanzierungsberater, Bauträger und Handwerkern aus dem Baunebengewerbe.</p>
<p>In diesem Video erfahren Sie alles über das Service eines Immobilienmaklers.</p>
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		<title>Immobilie geerbt – was nun?</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/immobiliegeerbt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Mayer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Oct 2022 13:59:31 +0000</pubDate>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Todesfall bringt immer emotionale Erschütterungen mit sich. Erbt man dabei noch ein Haus oder eine Wohnung, kann dieser vermeintliche Glücksfall einige organisatorische Hürden und viele Überlegungen nach sich ziehen. Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, sieht sich schnell mit einer ganzen Menge Fragen und Entscheidungen konfrontiert. Muss man auf weitere Erben Rücksicht nehmen? Erst ist die Entscheidung über eine Eigennutzung, Vermietung oder den Verkauf des Hauses zu fällen. Unter Umständen müssen offene Kredite ausbezahlt und somit die Immobilie lastenfrei gestellt werden. In welche Höhe ist die Grunderwerbsteuer zu bezahlen.</p>
<p>Ist das geerbte Objekt vermietet, haben Sie überhaupt das Recht, die Mieterin oder den Mieter zu kündigen? Unterliegt die Wohnung oder das Haus dem Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes? Verkaufe ich die Immobilie oder behalte ich sie? Ist das Haus in gutem Zustand?</p>
<p>Um nicht den Überblick zu verlieren und keine überstürzten Entscheidungen zu treffen, ist es ratsam, sich genau zu informieren oder gleich einen Experten hinzuzuziehen.<br />
Viele Erben wissen nicht, wie sie die Erbschaft, die mit dem Testament verkündet wird, einordnen sollen. Welchen Wert hat die jeweilige Immobilie oder ist eine Räumung und kleinere Reparaturen sinnvoll, um einen adäquaten Wert zu erhalten? Sind mehrere Erben erbberechtigt und soll daher das Vermögen aus steuerlichen Vorteilen von der Erbengemeinschaft verkauft werden. Von finanziellen bis zu rechtlichen Aspekten, gilt es Vieles zu beachten,</p>
<p><em>Zahlreiche Entscheidungsprozesse rund um das Thema ERBE hat IMMOBERATERIN Maria Mayer begleitet. Ein Haus wird vererbt. Das Haus ist veraltet, und die Erben haben unterschiedliche Vorstellungen, was mit dem Haus passieren soll. Nun gilt es, die rechtlichen und finanziellen Vorgaben zu besprechen und den verschiedenen Bedürfnissen aller Erben gerecht zu werden und zu bedenken, was mit der Vermietung oder dem Verkauf des Hauses verbunden ist. Dank ihrer langjährigen Erfahrung mit genau solchen Fragestellungen steht Ihnen Frau Maria Mayer gerne kompetent zur Seite und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung, die genau auf Ihren Fall zugeschnitten ist.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Versteckte Falle beim Hauskauf &#8211; fehlende Fertigstellung oder Benützungsbewilligung</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/versteckte-falle-beim-hauskauf-fehlende-fertigstellung-oder-benuetzungsbewilligung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lea Seidl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Sep 2021 16:44:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Versteckte Falle beim Hauskauf - fehlende Fertigstellung oder Benützungsbewilligung - Wie kann das sein?...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Um verbindliche und einheitliche Regelungen und damit Rechtssicherheit zu schaffen haben Baugenehmigungen zahlreiche Novellen durchlaufen. Es kann vorkommen, dass ein Haus Mängel aufweist, ohne dass dies den Eigentümern bewusst ist. Wie kann das sein?</em></p>
<p><strong>Benützungsbewilligung und Fertigstellungsanzeige – Hausbau vor und nach 1996</strong></p>
<p>Bei sämtlichen Häusern, die vor 1996 errichtet wurden, war es üblich, dass vor Baubeginn eine Bauverhandlung des Grundstückes mit Anrainern und Baumeistern erfolgte, um sicherzustellen, dass alle Details bedacht wurden. Nach der endgültigen Fertigstellung des Gebäudes erfolgte ein Endbeschau durch die Gemeinde, erst dann wurde ein Benützungsbewilligungsbescheid ausgestellt.</p>
<p>Bei allen Immobilien, die nach 1996 baubewilligt wurden, ist eine Fertigstellungsanzeige durch den Eigentümer notwendig. Die Endbeschau wird seither nicht mehr von der Gemeinde durchgeführt, sondern der Bauführer ist mit der Abnahme betraut. Mit dieser Novelle ging auch die Haftung von der Gemeinde an den Bauführer über. Der Bauführer, ein befugter Baumeister oder ein Architekt, diese muss schriftlich bestätigen, dass das Haus gemäß den bewilligten Einreichplänen errichtet und das Gebäude nach den aktuellen Regeln der Technik umgesetzt wurde. Außerdem müssen die aktuellen Befunde von Elektriker, Heizungstechniker und Rauchfangkehrer vorgelegt werden, um zu belegen, dass das Bauwerk den sicherheitstechnischen Vorgaben entspricht.In den vergangenen Jahren ist zu den üblichen Vorgaben der Energieausweis dazugekommen. Das bedeutet, dass die bewilligte Immobilie wärmetechnisch an die neuesten Standards angepasst sein muss.</p>
<p><strong>Versteckte Falle beim Hauskauf – fehlende Fertigstellung oder Benützungsbewilligung</strong></p>
<p><em>Bei älteren Gebäuden, die in den 60er, 70er oder 80er Jahren errichtet wurden, kann es vorkommen, dass zum Beispiel keine Endbeschau durchgeführt wurde und damit keine aufrechte Benützungsbewilligung vorliegt. Oder diese gilt nur für einen Teil des Hauses, da für einen weiteren Zubau nicht neu eingereicht wurde. Seit 1996 sind ja die Eigentümer für die Fertigstellungsmeldung verantwortlich. Nicht selten sind diese den Aufforderungsschreiben der Gemeinden auch mangels Rechtskenntnis und Unwissenheit nicht nachgekommen.</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Flächenwidmung und Bebauungsbestimmungen &#8211; Gewissheit nach vielen Novellen?</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/flaechenwidmung-und-bebauungsbestimmungen-gewissheit-nach-vielen-novellen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lea Seidl]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jun 2021 11:11:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Bevor Sie sich für den Kauf einer Immobilie und/oder eines Grundstücks entscheiden, sollten Sie bedenken, dass es eine rechtlich verbindliche Raumordnung und Bauordnung....]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Bevor Sie sich für den Kauf einer Immobilie und/oder eines Grundstücks entscheiden, sollten Sie bedenken, dass es eine rechtlich verbindliche Raumordnung und Bauordnung gibt, an die Sie sich halten müssen, auch wenn das Haus oder das Grundstück Ihnen gehört. Bundeslandweit variieren diese. Für jedes Grundstück liegt bei der Gemeinde ein Flächenwidmungsplan auf. Die Flächenwidmung regelt, zu welchem Zweck ein Grundstück genutzt beziehungsweise bebaut werden kann und ob ein auf dem Grundstück befindliches Gebäude zum Wohnen oder für gewerbliche Zwecke freigegeben ist.</p>



<p>In  Niederösterreich können Grundstücke als Bauland Wohngebiet, Bauland Agrar, Bauland Kerngebiet, Bauland Betriebsgebiet, Bauland Industriegebiet und Bauland Sondergebiet gewidmet sein. Manche Grundstücke dürfen land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. Es wird bei Baulandwidmungen zwischen zwei Bebauungsbestimmungen unterschieden. Es gibt Grundstücke mit und Grundstücke ohne Bebauungsplan. Bei Letzteren, dies betrifft etwa die Hälfte aller Baugrundstücke, gilt die niederösterreichische Bauordnung ohne Bebauungsplan. Diese sieht vor, dass die Art der Bebauung an die Gebäude der Umgebung angepasst wird. Dafür erfolgt eine Erhebung im Umkreis von 100 Metern.</p>



<p>Für etwa die andere Hälfte der Baulandgrundstücke liegt ein verbindlicher Bebauungsplan vor. Dieser regelt erstens die Bauklasse, also die Gebäudehöhe, zweitens die Bebauungsdichte, also zu wieviel Prozent verbaut werden darf, und drittens die Bebauungsweise. In der offenen Bauweise etwa stehen die Gebäude frei, in der gekuppelten Bauweise müssen die Gebäude auf zwei benachbarten Bauplätzen an der gemeinsamen Bauplatzgrenze aneinandergebaut und nach allen anderen Seiten freistehend errichtet werden. Solche Vorgaben sollen sicherstellen, dass die Gebäude ins Ortsbild passen.</p>



<p>Es gibt Fälle, bei denen sich Hausbesitzer über diese Vorschriften hinweggesetzt haben und eine Aufforderung zum Rückbau vorliegt. Achten Sie daher darauf, dass Sie über die Bebauungsbestimmungen Bescheid wissen und Ihre Wunschimmobilie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.</p>



<p>Mit solchen Regeln versuchen die niederösterreichischen Gemeinden auf die wachsende Stadtflucht zu reagieren. Nach einigen missglückten Siedlungsentwicklungen südlich von Wien beugen sie damit einem baulichen Wildwuchs vor und schützen organisch gewachsene ländliche Strukturen. Davon profitieren letztendlich alle, denn wir wollen ja <em>wohnen</em>, und nicht hausen.</p>



<p><em>Die geltenden Flächenwidmungen und Bebauungsvorgaben sollten Sie tagesaktuell einholen &#8211; oder Sie wenden sich an Ihre IMMOBERATERIN, die Sie jederzeit über den aktuellen Stand informiert.</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Worauf es bei der Suche nach dem perfekten Grundstück ankommt?</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/worauf-es-bei-der-suche-nach-dem-perfekten-grundstueck-ankommt-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lea Seidl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 May 2019 15:50:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wer gerne ein Haus im Grünen auf einem leistbaren Grund bauen möchte, muss im Umland um Wien immer weiter „hinausrücken“. Diese leidvolle Erfahrung haben schon viele Immobiliensuchende gemacht. Trotzdem ist das Einfamilienhaus noch immer der Traum von Herrn und Frau Österreicher und dieses ist besonders im nördlichen Wiener Speckgürtel, besonders im Bezirk Korneuburg / Stockerau [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wer gerne ein Haus im Grünen auf einem leistbaren Grund bauen möchte, muss im Umland um Wien immer weiter „hinausrücken“. Diese leidvolle Erfahrung haben schon viele Immobiliensuchende gemacht. Trotzdem ist das Einfamilienhaus noch immer der Traum von Herrn und Frau Österreicher und dieses ist besonders im nördlichen Wiener Speckgürtel, besonders im Bezirk Korneuburg / Stockerau sehr stark nachgefragt.</em></p>
<p>In der derzeitigen Situation ist vor allem Ausdauer und Beharrlichkeit bei der Grundstücksuche gefragt, gestaltet sich die Suche langwieriger als geplant, so sind ein Viertel der Kaufinteressenten bereit einen Kompromiss bezüglich des Immobilienpreises einzugehen, sofern die Wunsch-Immobilie  sonst alle Vorstellungen erfüllt.</p>
<p><strong>Preis, Lage und Verkehrsanbindung, was ist tonangebend?</strong></p>
<p><em>„Neben den preislichen Rahmenbedingungen gelten die Lage, die gute öffentliche Verkehrsanbindung sowie eine ruhige Wohngegend als weitere vorrangiges Entscheidungsfaktoren“,</em> erzählt Immoberaterin Maria Mayer. „<em>Eine gute Lage mit ausreichender Infrastruktur bleibt eine gute Lage, eine Schlechte eben eine Schlechte.  Allerdings werden die bis vor Kurzem noch weniger attraktive Grätzeln plötzlich zu gefragten Alternativen“</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Welche Überlegungen sollte der Immobilieninteressent beim Grundstückskauf im Hinterkopf haben?</strong></p>
<p>Nicht auf allen Grundstücken darf gebaut werden, beziehungsweise mit welcher Einschränkung darf auf dem konkreten Grundstück gebaut werden? Ob ein Hausbau auf dem Wunsch-Grundstück möglich ist, erfährt man bei der Einsichtnahme des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes. Hierbei ist auch ersichtlich, ob in der unmittelbaren Umgebung weitere Häuser oder Straßen gebaut werden und es daher mit zukünftigen Lärmquellen zu rechnen ist.</p>
<p>Die Höhe des Grundwasserspiegels spielt eine wichtige Rolle: Ist der Stand zu hoch, kann es zu erhöhten Baukosten kommen. Ist das Grundstück uneben, ist gegebenenfalls eine Aufschüttung nötig. All diese Maßnahmen erhöhen die Zusatzkosten. Der Grundstück-Preis hängt unter anderem davon ab, ob sich der Baugrund in ebener oder schräger Lage befindet. Hanglagen sind zwar reizvoll, bringen aber zusätzliche Kosten falls Rampen, Stützmauern und Stiegenanlagen. Ein unverbaubarer Fernblick in sehr guter Lage ist weiterhin sehr begehrt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wovon handelt es ich bei den Aufschließungskosten und Anschlusskosten?</strong></p>
<p>Aufschließungskosten sind Abgaben an die Gemeinde, die zweckgebunden zur Straßenerrichtung und Straßenbeleuchtung sind. Im Zuge der Bauplatzerklärung werden diese vorgeschrieben. Erst wenn diese Kosten an die Gemeinde errichtet wurden, kann diese eine Baubewilligung für ein Gebäude erteilen.</p>
<p>Fälschlicherweise werden unter Aufschließungskosten manchmal auch die Anschlussgebühren für Strom, Gas, Wasser und Kanal an die Netzbetreiber sowie die zugehörigen Baukosten für die Herstellung der Leitungen ab der Grundstücksgrenze bis zum Einfamilienhaus verstanden.</p>
<p><strong>Wann ist eine Grundstückteilung oder Zusammenlegung sinnvoll? Was ist zu beachten?</strong></p>
<blockquote><p>Die durchschnittliche gewünschte Grundstücksgröße für ein Einfamilienhaus liegt zwischen 500 – 800 m² Grundfläche. Ein weitaus größeres Grundstück ist erheblich schwieriger und mit Abschlägen zu verkaufen. &#8222;Meine Erfahrung hat gezeigt, dass durch eine Teilung zu mehreren Grundstücken oder durch Zusammenlegung von mehreren nebeneinanderliegenden kleineren oder unförmigen Parzellen eine bessere bauliche Nutzung erzielt wird&#8220;, so Immobilienmanagerin Maria Mayer, <em>&#8222;dass die daraus entstehenden Kosten für die Vermessung und Grundbuchseintragung durch die Werterhöhung des Grundstückes  kompensiert werden&#8220;.</em></p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kaufpreis  &#8211; wieviel ist die Immobilie wert?</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/kaufpreis-wieviel-ist-die-immobilie-wert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lea Seidl]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Mar 2019 13:07:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wieviel für Häuser, Wohnungen und Grundstücken bezahlt wird, hängt vom dem jeweiligen Bundesland, der Umgebung in der sich die Immobilie befindet und der aktuellen Marktlage ab. Nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Betriebskosten bestimmen den marktkonformen Preis.  Der Wert der Immobilie richtet sich nach der Lage, dem Zustand des Gebäudes, der Raumaufteilung und der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wieviel für <em>Häuser</em>, <em>Wohnungen</em> und <em>Grundstücken</em> bezahlt wird, hängt vom dem jeweiligen Bundesland, der Umgebung in der sich die Immobilie befindet und der aktuellen Marktlage ab. <em>Nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Betriebskosten bestimmen den marktkonformen Preis.</em></p>
<p><em> </em><strong><em>Der Wert der Immobilie</em></strong> richtet sich nach der <em>Lage, dem Zustand des Gebäudes, der Raumaufteilung und der  Ausstattung des Hauses oder der Wohnung</em>. Weiteres bestimmt <em>die Nähe der Infrastruktur, die öffentliche Verkehrsanbindung  und das momentane Angebot und die Nachfrage den Preis</em>. Wie stark Preise differieren zeigen die Grundstückpreise für Einfamilienhäuser in  den beiden Städte Korneuburg und Stockerau, diese sind über eine Luftlinie von 10 Kilometer voneinander entfernt. Doch durch die Wien-Nähe und das geringe Angebot sind die Grundstückspreise in Korneuburg über 100,- pro m² teurer, als in der benachbarten Stadt Stockerau.</p>
<p><strong>Eine seriöse Immobilienbewertung</strong> erfolgt über eine ausführliche Bestandsaufnahme Vorort, die Einholung aller relevanten Unterlagen wie Grundbuch, Bauakt, Flächenwidmung und Bebauungsbestimmungen Auf dieser Grundlage wird der Marktwert der Immobilie berechnet.  „<em>Gute Marktkenntnisse sind die Voraussetzung für eine realistische Bewertung des derzeit aktuellen Kaufpreises ihrer Liegenschaft.“</em></p>
<p><strong>Die Liegenschaftsbewertung</strong> ist im Liegenschaftsbewertungsgesetz geregelt und umfasst folgende Verfahren:</p>
<p>Das SACHWERTVERFAHREN, dazu werden der Bodenwert und der Bauwert des Gebäudes und der Außenanlagen ermittelt. Diese Wertermittlungsverfahren wird bei bebauten Grundstücken angewendet.</p>
<p>Im VERGLEICHSWERTVERFAHREN werden die tatsächlich erzielten Kaufpreise bei bereits verkauften vergleichbaren Liegenschaften herangezogen. Abweichende  Eigenschaften werden durch Zu- und Abschläge berücksichtigt.</p>
<p>Mit Hilfe des ERTRAGSWERTVERFAHREN werden an Hand des erzielten oder zu erwartenden Reinertrages, einer angemessenen Verzinsung und  der zu erwartenden Nutzungsdauer des Gebäudes bei vermieteten und gewerblichen Immobilien, der Verkaufspreis ermittelt.</p>
<p><em>Liebe Leser wir können Ihnen bestätigen: Eine qualifizierte Preisermittlung spart  viel Zeit und Nerven beim Immobilienkauf und Verkauf!</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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<p>&nbsp;</p>
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		<title>Unterschied:  Belehnwert &#8211; Verkehrswert, wie viel ist die Immobilie tatschächlich wert?</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/belehnungswert-differenz-verkehrswert-wie-viel-ist-das-haus-wert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lea Seidl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Nov 2017 12:07:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Meine Kunden haben eine Finanzierungprüfung für den Ankauf eines reonvierungsbedürftigen Einfamilienhauses in Stockerau zum Kaufpreis von 360.000,-  eingereicht. Das Risk-Management der Bank hat daraufhin bekanntgegeben, dass der Beleihungswert für das Haus  300.000,-  beträgt, sodass keine Darlehenssumme von 360.000,- finanziert werden kann. Die Kaufinteressenten wurden mit der Aussage konfrontiert,  „ das Einfamilienhaus in Stockerau ist nicht [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Meine Kunden haben eine Finanzierungprüfung für den Ankauf eines reonvierungsbedürftigen Einfamilienhauses in Stockerau zum Kaufpreis von 360.000,-  eingereicht. Das Risk-Management der Bank hat daraufhin bekanntgegeben, dass der Beleihungswert für das Haus  300.000,-  beträgt, sodass keine Darlehenssumme von 360.000,- finanziert werden kann. Die Kaufinteressenten wurden mit der Aussage konfrontiert,<em>  „ das Einfamilienhaus in Stockerau ist nicht mehr Wert!“</em></p>
<p><em><strong>Wie kommen solche Bewertungen zustande?</strong></em></p>
<p>Die Banken sind seit 2016, durch eine weitere Verschärfung der Darlehensvergabe  (Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes))  und durch die regelmäßige Kontrolle der Finanzmarktaufsicht, gezwungen,  soviel Sicherheiten vom Kunden wie nur möglich darzulegen. „ <em>In den letzten Monaten erlebe ich immer wieder, das es zur „Normalität“ bei Finanzierung von Wohnimmobilien geworden, dass die Bewertung des Beleihungswertes von den marktüblichen Verkehrswerten deutlich differiert</em>“, so Maria Mayer.</p>
<p>Ein Haus oder eine Wohnung wird von den Banken mit einem Beleihungswert, dabei handelt es sich um eine „vorsichtige“ Bewertung der Liegenschaft, bewertet. Der Beleihungswert liegt im Regelfall 10% unter dem ortsüblichen Verkehrswert. Da jedoch eine Bank nur eine Finanzierung je nach persönlicher Bonität des Kunden von 80 bis 90% des Beleihungswertes der Immobilie finanziert, ergeben sich daraus eine Differenz von 15 – 25% des ortsüblichen Marktpreises.</p>
<p><em>Bei einer  Finanzierung,  mit geringem Eigenmittelanteil werden standardmäßig mindestens 10% abzogen, sodass eine Bank nur eine Finanzierung von 80 bis 90% des festgestellten Belehnungswertes der Immobilie finanziert. So kommen die 300.000,- laut dem Kundenbetreuer zustande. Das bedeutet nicht, dass die Immobilie nur 300.000,- Wert ist, sondern die Bank einen Beleihungswert von 300.000,- festgestellt hat.</em></p>
<p><em> </em></p>
<p><em> </em></p>
<p><em> </em></p>
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		<title>Konsumentenschutz &#8211; Rücktrittrecht nach FAGG sorgt für Verwirrung bei Neukunden!</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/konsumentenschutz-ruecktrittrecht-nach-fagg-sorgt-fuer-verwirrung-bei-neukunden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lea Seidl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Jun 2017 09:06:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wann entsteht ein Maklervertrag? Wann fallen Kosten für die Maklerprovision an? EUweit wurden seit Juni 2014 neue Bestimmungen für Geschäfte, im Internet, am Telefon und Haustürgeschäften festgelegt. Diese betreffen alle Verträge, die nicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Immobilienmaklerunternehmens abgeschlossen werden. Der Immobilienmakler hat die Aufklärungsplicht gegenüber dem Konsumenten, dass bei dieser Art von Geschäftsanbahnung bereits [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wann entsteht ein Maklervertrag? Wann fallen Kosten für die Maklerprovision an?</strong></p>
<p>EUweit wurden seit Juni 2014 neue Bestimmungen für Geschäfte, im Internet, am Telefon und Haustürgeschäften festgelegt. Diese betreffen alle Verträge, die nicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Immobilienmaklerunternehmens abgeschlossen werden.</p>
<p>Der Immobilienmakler hat die Aufklärungsplicht gegenüber dem Konsumenten, dass bei dieser Art von Geschäftsanbahnung bereits ein konkludenter Maklervertrag entsteht. Dieser Vertrag entstand auch schon vor der Gesetzesänderung, jedoch wurden nun die Unternehmer dazu verpflichtet auf diesen Umstand hinzuweisen.  Sobald diese Aufklärungsplicht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) erfolgt ist, beginnt ein Rücktrittrecht von 14 Tagen für den Konsumenten zu laufen.</p>
<p>Trotz dieses konkludenten Maklervertrages hat der Kunde jedoch keine Kosten für die Dienstleistungen wie Übermittlung von Informationen und Unterlagen, Besichtigungen, Verhandlungsgespräche zu tragen. Entscheidet sich der Immobilieninteressent, das angebotene Objekt zu kaufen oder anzumieten, wird eine schriftliche Willenserklärung des Interessenten durch ein Kauf- oder Mietanbot abgegeben. Sobald dieses vom Eigentümer angenommen wird, entsteht die Provisionspflicht gegenüber dem Immobilienmakler.</p>
<p>Da in dem Zeitraum des offenen 14tägigen Rücktrittsrechtes der Makler mit seinen Dienstleistungen, wie Weitergabe von Adressen der angebotenen Objekte oder Besichtigungen der Wohnungen und Häuser, nicht beginnen kann, hat der Interessent die Möglichkeit das Maklerunternehmen zum vorzeitigen Tätigwerden aufzufordern. Sodann erlischt dieses 14tägige Rücktrittrecht und der Immobilienmakler kann sofort seine Tätigkeit aufnehmen.</p>
<p>Bevor man die gewünschte Wohnung besichtigen kann und die genaue Adresse vom Immobilienmaklerbüro bekommt, muss man in der Regel ein Informationsschreiben unterschreiben oder auf elektronischem Wege im Internet die Aufforderung des vorzeitigen Tätigwerdens, vor dem Download der Objektdaten bestätigen. Durch dieses Vorgehen erlischt dieses 14tägige Rücktrittsrecht. Diese Formulare kann man unbesorgt unterschreiben oder online bestätigen, da die Provision erst bei Abgabe und Annahme eines Kauf- oder Mietanbotes zustande kommt.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Was ist beim Zinshausverkauf/kauf zu beachten?</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/zinshauskaufverkauf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lea Seidl]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Feb 2017 13:10:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Zinshäuser sind Mietshäuser mit mehreren Wohneinheiten die langfristig vermietet werden. Als Zinshaus gelten nicht nur Häuser aus der Gründerzeit Ende des 19. Jahrhunderts, sondern auch sämtliche Neubauten, in denen mehr als zwei Wohnungen vermietet werden. Nicht dazu zählen Genossenschafts- und geförderte Wohnungen. Wesentlich für die Bewertung eines Zinshauses sind der Mietertrag als auch der Zustand [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zinshäuser sind Mietshäuser mit mehreren Wohneinheiten die langfristig vermietet werden. Als Zinshaus gelten nicht nur Häuser aus der Gründerzeit Ende des 19. Jahrhunderts, sondern auch sämtliche Neubauten, in denen mehr als zwei Wohnungen vermietet werden.</strong></p>
<p>Nicht dazu zählen Genossenschafts- und geförderte Wohnungen. Wesentlich für die Bewertung eines Zinshauses sind der Mietertrag als auch der Zustand der Bausubstanz, die Ausstattungskategorien, bestehende Mietverträge und rechtliche Grundlagen.<br />
<em>&#8222;Wo greift das Mietrecht ein?&#8220;<br />
</em> Häuser, die nach dem 30. Juni 1953 errichtet wurden, gelten als „Neubau“. Das Mietrechtsgesetz findet in diesen frei finanzierten und nicht geförderten Mietobjekten nur beschränkt Anwendung. So gilt hier der Mietzins, der zwischen Vermieter und Mieter vereinbart wurde. Bei Häusern die älteren Datums baubewilligt wurden, wird zur Mietzinsbildung der Richtwert herangezogen. Ausnahmen kann es bei Wohnungen in denkmalgeschützte Gebäuden geben. Jedoch ist jedes Gebäude einzeln zu prüfen, da einige Sonderreglungen greifen können.<br />
<em>Wie wird der Wert eines Zinshauses ermittelt?</em><br />
Wesentlich sind die Höhe der Mieteinnahmen bzw bei Leerstehungen die zu erwartenden Mieteinahmen. Es wird das Ertragswertverfahren zu Ermittlung des Verkehrswertes herangezogen. Die Berechnung erfolgt mittels nachhaltigen Liegenschaftsertrags. Weiters wird bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen auch der Reparaturrückstau berücksichtigt.</p>
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