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	<title>Gesetze | Immoberaterin Maria Mayer</title>
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	<description>Immobilienberatung in Korneuburg, Stockerau und Wien</description>
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		<title>Entfall der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr endet am 30.06.2026 – jetzt handeln!</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/grundbuch-und-pfandrechtseintragungsgebuehr-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lea Seidl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Mar 2026 09:54:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Erwerb von Eigentum ist für viele Menschen eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Um Käuferinnen und Käufer finanziell zu entlasten, wurde in Österreich eine befristete Gebührenbefreiung bei der Grundbuch- und Pfandrechtseintragung eingeführt. Doch diese Maßnahme läuft aus: Mit 30. Juni 2026 endet der Entfall der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr endgültig. Was wurde geregelt? Im Rahmen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Erwerb von Eigentum ist für viele Menschen eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Um Käuferinnen und Käufer finanziell zu entlasten, wurde in Österreich eine <strong>befristete Gebührenbefreiung bei der Grundbuch- und Pfandrechtseintragung</strong> eingeführt. Doch diese Maßnahme läuft aus: <strong>Mit 30. Juni 2026 endet der Entfall der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr endgültig.</strong></p>
<p><strong>Was wurde geregelt?<br />
</strong>Im Rahmen einer gesetzlichen Entlastungsmaßnahme wurde der <strong>Entfall der 1,1 %igen Grundbuchseintragungsgebühr sowie der 1,2 %igen Pfandrechtseintragungsgebühr</strong> pro Erwerbsvorgang von bis zu € 500.000,- ermöglicht. Diese Gebühren fallen normalerweise beim Kauf einer Immobilie sowie bei der Eintragung eines Hypothekarkredits an und können – abhängig vom Kaufpreis – mehrere tausend Euro betragen.<br />
Die Befreiung gilt ausschließlich für <strong>Wohnraum zur Eigennutzung</strong> und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, etwa:</p>
<ul>
<li>Erwerb einer Wohnimmobilie zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses</li>
<li>Hauptwohnsitzbegründung</li>
<li>Einhaltung der gesetzlichen Fristen</li>
</ul>
<p><strong>Warum ist der 30.06.2026 so wichtig?</strong><br />
Nach aktuellem Stand endet die Gebührenbefreiung <strong>unwiderruflich mit 30. Juni 2026</strong>. Maßgeblich ist dabei der<strong> Zeitpunkt der Antragstellung beim Grundbuchgericht</strong>. Erfolgt diese nach dem Stichtag, fallen die regulären Gebühren wieder vollständig an.</p>
<p><strong>Das bedeutet konkret:</strong><br />
Wer den Immobilienkauf plant, sollte <strong>rechtzeitig handeln</strong>, damit Kaufvertrag, Finanzierung und Eintragung fristgerecht erfolgen können.</p>
<p><strong>Was bedeutet das für Käuferinnen und Käufer?</strong><br />
Gerade in Zeiten hoher Bau und Finanzierungskosten stellt die Gebührenbefreiung eine <strong>spürbare finanzielle Erleichterung</strong> dar. Nach Ablauf der Frist erhöht sich der Kapitalbedarf beim Immobilienerwerb deutlich.<br />
Eine<strong> frühzeitige Beratung und strukturierte Abwicklung</strong> sind daher entscheidend, um die Vorteile noch nutzen zu können.</p>
<blockquote><p><strong>Fazit</strong><br />
<strong>Der Entfall der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr ist zeitlich begrenzt. Wer vor dem 30.06.2026 eine Immobilie kauft, kann mehrere tausend Euro sparen. Danach gilt wieder die volle Gebührenpflicht.</strong></p></blockquote>
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			</item>
		<item>
		<title>Entfall der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/grundbuch-und-pfandrechtseintragungsgebuehr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Mayer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 May 2024 13:43:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baugrundstück]]></category>
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					<description><![CDATA[Durch den teilweisen Entfall der Gebühren beim Ankauf einer Immobilie in Österreich werden die Kaufnebenkosten gesenkt und somit wird die Anschaffung von Eigentum erleichtert.  Seit 1. April 2024 ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Durch den teilweisen Entfall der Gebühren beim Ankauf einer Immobilie in Österreich werden die Kaufnebenkosten gesenkt und somit wird die Anschaffung von Eigentum erleichtert.  Seit 1. April 2024 gibt es eine befristete Abschaffung der Grundbucheintragungs-Gebühr und Pfandrechtseintragungsgebühr für den Erwerb von Wohnraum. Diese Maßnahme gilt für zwei Jahre und betrifft den Erwerb von Eigentum zur Selbstnutzung bis zu einem Betrag von jeweils bis zu 500.000 Euro. Übersteigt der Betrag diese Grenze, werden die Gebühren bis zu diesem Betrag erlassen. Gänzlich entfällt die Vergünstigung ab einem Erwerbspreis von 2 Millionen Euro.<br />
Weitere Voraussetzung für die Gebührenbefreiung ist die Hauptwohnsitzmeldung für einen durchgehenden Zeitraum von 5 Jahren.<br />
Die Grundbuchseintragungsgebühr macht immerhin 1,1 Prozent des Kaufpreises aus. Auch bei Hypotheken für Kauf, Bau oder Sanierung des Wohnsitzes entfällt die Grundbuchseintragungsgebühr bis zu 500.000,- da geht es dann um 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts. In Summe kann die Kostenreduktion somit bis zu 11.500 Euro betragen.</p>
<p><em>Durch den teilweisen Entfall der Kaufnebenkosten, wird die Schaffung von Eigentum erleichtert, was einen direkten Anreiz für den Immobilienmarkt und für potenzielle Eigentümer darstellt.</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Was macht ein Immobilienmakler?</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/macht-ein-immobilienmakler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Mayer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Dec 2022 18:04:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[ImmobilienmaklerInnen investieren viel Zeit und Geld in den Verkauf einer Immobilie. Ihre Marktkenntnisse und das rechtliche und steuerliche Wissen ist von hoher Bedeutung für den Verkäufer...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><iframe title="Was macht ein Immobilienmakler? - Eine Information der FG Immobilien- und Vermögenstreuhänder WKNOE" width="1080" height="608" src="https://www.youtube.com/embed/1VQQViR-KZw?feature=oembed"  allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></p>
<p>ImmobilienmaklerInnen investieren viel Zeit und Geld in den Verkauf und Vermietung einer Immobilie. Ihre Marktkenntnisse und das rechtliche und steuerliche Wissen ist von hoher Bedeutung für den Verkäufer, sodass sie „den Wert der zu verkaufenden Immobilie gut einschätzen“ und einen „Hausverkauf ohne Risiko“ begleiten können.</p>
<p>Die ImmobilienmaklerInnen vermieten und verkaufen sowohl Wohnungen als auch Häuser und Grundstücke. Gemeinsam mit Kunden besichtigten sie die Immobilie, beraten potenzielle Kauf und Mietinteressenten und betreuen diese bis hin zum Vertragsabschluss. Sie bringen den Interessenten viele Vorteile, weil sie eine umfassende Beratung bieten und für ihre Tätigkeiten und Informationen haften. Ein erfahrener Makler steht nicht nur mit seinen Kunden in engem Kontakt, sondern auch mit Notaren, Finanzierungsberater, Bauträger und Handwerkern aus dem Baunebengewerbe.</p>
<p>In diesem Video erfahren Sie alles über das Service eines Immobilienmaklers.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Immobilie geerbt – was nun?</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/immobiliegeerbt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Mayer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Oct 2022 13:59:31 +0000</pubDate>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Todesfall bringt immer emotionale Erschütterungen mit sich. Erbt man dabei noch ein Haus oder eine Wohnung, kann dieser vermeintliche Glücksfall einige organisatorische Hürden und viele Überlegungen nach sich ziehen. Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, sieht sich schnell mit einer ganzen Menge Fragen und Entscheidungen konfrontiert. Muss man auf weitere Erben Rücksicht nehmen? Erst ist die Entscheidung über eine Eigennutzung, Vermietung oder den Verkauf des Hauses zu fällen. Unter Umständen müssen offene Kredite ausbezahlt und somit die Immobilie lastenfrei gestellt werden. In welche Höhe ist die Grunderwerbsteuer zu bezahlen.</p>
<p>Ist das geerbte Objekt vermietet, haben Sie überhaupt das Recht, die Mieterin oder den Mieter zu kündigen? Unterliegt die Wohnung oder das Haus dem Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes? Verkaufe ich die Immobilie oder behalte ich sie? Ist das Haus in gutem Zustand?</p>
<p>Um nicht den Überblick zu verlieren und keine überstürzten Entscheidungen zu treffen, ist es ratsam, sich genau zu informieren oder gleich einen Experten hinzuzuziehen.<br />
Viele Erben wissen nicht, wie sie die Erbschaft, die mit dem Testament verkündet wird, einordnen sollen. Welchen Wert hat die jeweilige Immobilie oder ist eine Räumung und kleinere Reparaturen sinnvoll, um einen adäquaten Wert zu erhalten? Sind mehrere Erben erbberechtigt und soll daher das Vermögen aus steuerlichen Vorteilen von der Erbengemeinschaft verkauft werden. Von finanziellen bis zu rechtlichen Aspekten, gilt es Vieles zu beachten,</p>
<p><em>Zahlreiche Entscheidungsprozesse rund um das Thema ERBE hat IMMOBERATERIN Maria Mayer begleitet. Ein Haus wird vererbt. Das Haus ist veraltet, und die Erben haben unterschiedliche Vorstellungen, was mit dem Haus passieren soll. Nun gilt es, die rechtlichen und finanziellen Vorgaben zu besprechen und den verschiedenen Bedürfnissen aller Erben gerecht zu werden und zu bedenken, was mit der Vermietung oder dem Verkauf des Hauses verbunden ist. Dank ihrer langjährigen Erfahrung mit genau solchen Fragestellungen steht Ihnen Frau Maria Mayer gerne kompetent zur Seite und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung, die genau auf Ihren Fall zugeschnitten ist.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Was bedeutet Wohnungseigentum?</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/bedeutet-wohnungseigentum/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Mayer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jul 2022 15:08:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Reihenhauses erwirbt man in der Regel ein Wohnungseigentumsobjekt.  Die Grundzüge des Wohnungseigentumsgesetz...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder beim Kauf eines Reihenhauses erwirbt man in der Regel ein Wohnungseigentumsobjekt.  Dies bedeutet, dass einer Person das <strong>ausschließliche Nutzungsrecht und das Eigentum an einer bestimmten Wohnung</strong> innerhalb eines Gebäudes zusteht – und zwar <strong>in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am gesamten Gebäude</strong>. Dies ist im <strong>Wohnungseigentumsgesetz (WEG)</strong> geregelt. Die wichtigsten Punkte sind:</p>
<ul>
<li>Alleineigentum an einer bestimmten Wohnung oder Geschäftseinheit: Die Wohnungseigentümerin oder der Wohnungseigentümer darf diese Einheit selbst nutzen, vermieten oder verkaufen.</li>
<li>Miteigentum am gesamten Gebäude und Grundstück: Man besitzt einen ideellen Anteil am gesamten Haus (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Garten), gemeinsam mit den anderen Wohnungseigentümern.</li>
<li>Nutzungsrecht: Die Wohnungseigentümerin hat das alleinige Nutzungsrecht an ihrer Einheit, dieses Nutzungsrecht wird den jeweiligen Anteilen im Nutzwertgutachten zugeordnet.</li>
<li>Es gibt eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die über gemeinschaftliche Belange wie Sanierungen, Bestellung der Hausverwaltung entscheidet.</li>
<li>Die Kosten für Instandhaltung und Verwaltung werden anteilig getragen.</li>
<li>Erst durch die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch wird man rechtlich anerkannter Wohnungseigentümer.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Worauf ist beim Immobilienkauf zu achten!</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/worauf-beim-immobilienkauf-geachtet-werden-soll/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maria Mayer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 2022 13:49:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Für die meisten Menschen ist der Kauf einer Immobilie die größte Anschaffung ihres Lebens. Für zukünftige Immobilieneigentümer gibt es viel...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Für die meisten Menschen ist der Kauf einer Immobilie die größte Anschaffung ihres Lebens. Für zukünftige Immobilieneigentümer gibt es viel zu beachten.</p>
<p>Eigentümer einer Immobilie ist man erst dann, wenn das auch im Grundbuch vermerkt wurde. Und nicht auf jedem Grundstück darf auch tatsächlich das Traumhaus so errichtet werden, wie es der Vorstellung des Immobiliensuchenden entspricht.  Zuerst sind der Flächenwidmung und die Bebauungsbestimmungen zu prüfen. Dort findet man, auf welche Art und Weise und in welcher Größe, auf dem potenziellen Grundstück ein Gebäude erbaut werden darf. Des Weiteren ist durch Einsicht das Grundbuch zu prüfen, ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist und ob der Bauplatz lastenfrei gekauft werden kann oder ob Auflagen wie zum Beispiel Leitungsrechte, Wegerechte oder Vorkaufsrechte mit dem Grund verbunden sind. In der Katastermappe ist zu erkennen, ob die Grenzen bereits gesichert sind, oder vor Baubeginn noch ein Grenzverhandlungsverfahren durchgeführt werden muss. Sobald sich der Käufer und der Verkäufer über den Kaufpreis geeinigt haben, wird ein Notar mit der Errichtung eines Kaufvertrages und mit der Treuhandschaft beauftragt. Treuhandschaft bedeutet das der Kaufpreis nicht direkt an den Käufer sondern über ein Treuhandkonto bezahlt wird. Der Notar sorgt dafür das alle Lasten, wie zum Beispiel Pfandrechte von Darlehen des Verkäufers aus dem Grundbuch gelöscht werden und das alle vereinbarten Bedingungen erfüllt wurden, sodann wird der neue Besitzer im Grundbuch eingetragen.</p>
<p><strong>Welche Nebenkosten können beim Immobilienkauf anfallen?</strong></p>
<p><em>Wer ein Haus oder eine Wohnung sein Eigen nennen will, sollte bedenken, dass es mit dem Kaufpreis allein nicht getan ist. Die Nebenkosten können zwischen 10 und 12 Prozent des Kaufpreises betragen. Diese Ausgaben sind von Beginn an einzukalkulieren.</em></p>
<p>Diese umfasst die Grunderwerbssteuer: von 3,5 Prozent des Kaufpreises.  Für die Eintragung des Eigentumsrechtes ins Grundbuch ist eine Gebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises zu entrichten. Wer ein allfälliges Pfandrecht ins Grundbuch eintragen lassen möchte, muss außerdem noch eine Gebühr von 1,2 Prozent des Pfandrechtsbetrages bezahlen.</p>
<p>Die Vertragserrichtung und Beglaubigung der Unterschrift erfolgt durch den Notar. Die Höhe richtet sich einerseits nach dem Kaufpreis und hängt andererseits vom Zeitsaufwand ab. Der Vertragserrichter gibt beim Erstgespräch Auskunft über die zu erwartenden Kosten.</p>
<p>Die Bemessung der Maklerprovision für die Vermittlung eines Kaufs liegt bei Wohnungen, Häusern bzw. Grundstücken in der Regel bei 3 Prozent des Kaufpreises plus 20% Ust.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Versteckte Falle beim Hauskauf &#8211; fehlende Fertigstellung oder Benützungsbewilligung</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/versteckte-falle-beim-hauskauf-fehlende-fertigstellung-oder-benuetzungsbewilligung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lea Seidl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Sep 2021 16:44:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Versteckte Falle beim Hauskauf - fehlende Fertigstellung oder Benützungsbewilligung - Wie kann das sein?...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Um verbindliche und einheitliche Regelungen und damit Rechtssicherheit zu schaffen haben Baugenehmigungen zahlreiche Novellen durchlaufen. Es kann vorkommen, dass ein Haus Mängel aufweist, ohne dass dies den Eigentümern bewusst ist. Wie kann das sein?</em></p>
<p><strong>Benützungsbewilligung und Fertigstellungsanzeige – Hausbau vor und nach 1996</strong></p>
<p>Bei sämtlichen Häusern, die vor 1996 errichtet wurden, war es üblich, dass vor Baubeginn eine Bauverhandlung des Grundstückes mit Anrainern und Baumeistern erfolgte, um sicherzustellen, dass alle Details bedacht wurden. Nach der endgültigen Fertigstellung des Gebäudes erfolgte ein Endbeschau durch die Gemeinde, erst dann wurde ein Benützungsbewilligungsbescheid ausgestellt.</p>
<p>Bei allen Immobilien, die nach 1996 baubewilligt wurden, ist eine Fertigstellungsanzeige durch den Eigentümer notwendig. Die Endbeschau wird seither nicht mehr von der Gemeinde durchgeführt, sondern der Bauführer ist mit der Abnahme betraut. Mit dieser Novelle ging auch die Haftung von der Gemeinde an den Bauführer über. Der Bauführer, ein befugter Baumeister oder ein Architekt, diese muss schriftlich bestätigen, dass das Haus gemäß den bewilligten Einreichplänen errichtet und das Gebäude nach den aktuellen Regeln der Technik umgesetzt wurde. Außerdem müssen die aktuellen Befunde von Elektriker, Heizungstechniker und Rauchfangkehrer vorgelegt werden, um zu belegen, dass das Bauwerk den sicherheitstechnischen Vorgaben entspricht.In den vergangenen Jahren ist zu den üblichen Vorgaben der Energieausweis dazugekommen. Das bedeutet, dass die bewilligte Immobilie wärmetechnisch an die neuesten Standards angepasst sein muss.</p>
<p><strong>Versteckte Falle beim Hauskauf – fehlende Fertigstellung oder Benützungsbewilligung</strong></p>
<p><em>Bei älteren Gebäuden, die in den 60er, 70er oder 80er Jahren errichtet wurden, kann es vorkommen, dass zum Beispiel keine Endbeschau durchgeführt wurde und damit keine aufrechte Benützungsbewilligung vorliegt. Oder diese gilt nur für einen Teil des Hauses, da für einen weiteren Zubau nicht neu eingereicht wurde. Seit 1996 sind ja die Eigentümer für die Fertigstellungsmeldung verantwortlich. Nicht selten sind diese den Aufforderungsschreiben der Gemeinden auch mangels Rechtskenntnis und Unwissenheit nicht nachgekommen.</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sicherheiten beim Immobilienkauf</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/sicherheiten-beim-immobilienkauf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lea Seidl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Apr 2021 12:03:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ein Haus zu erwerben ist keine Alltäglichkeit, wie Einkaufen, wo man schnell mal ein Geschäft aufsucht, und Milch und Butter oder ein Fernseher den Besitzer wechseln. Wer ein Haus kauft, nimmt außerdem viel Geld in die Hand...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ein Haus zu erwerben ist keine Alltäglichkeit, wie Einkaufen, wo man schnell mal ein Geschäft aufsucht, und Milch und Butter oder ein Fernseher den Besitzer wechseln. Wer ein Haus kauft, nimmt außerdem viel Geld in die Hand. Wie sicher kann man sich eigentlich sein, ob das Haus auch wirklich dem Verkäufer gehört, nicht gleich zweimal verkauft wird oder dass das Geld nicht unterwegs verloren geht?</p>



<p><em>IMMOBERATERIN Maria Mayer beantwortet Fragen rund um das heimische Sicherheitssystem.</em></p>



<p><em>Wie kann ich sicher sein, dass der Verkäufer wirklich auch der Eigentümer des Hauses oder Grundstücks ist? Oder dass nicht eine Hypothek darauf lastet?</em></p>



<p>Am Grundbuch in Österreich ist jedes Grundstück in einem Kataster vermerkt. Es beinhaltet die Liste sämtlicher Eigentümer, Kaufverträge, Belastungen und weiterer relevanter Urkunden. Wer in Österreich Grund und Boden erwirbt, also kauft oder auch geschenkt bekommt, muss diesen Erwerb im Grundbuch dokumentieren lassen. In diesem wird eingetragen, wer die/der „bücherliche“ EigentümerIn des Objekts ist und welche Belastungen vorhanden sind.</p>



<p><em>Was bedeutet eine Grundbuchsperre?</em></p>



<p>Der Wechsel des Eigentümers wird für die Dauer des Übertragungs- und Zahlungsprozesses mit einer Grundbuchsperre abgesichert. Bei Abwicklung eines Kaufvertrages lässt der Vertragserrichter am Bezirksgericht eine Rangordnung, auch Grundbuchsperre genannt, vermerken. Dies verhindert, dass das Objekt ein weiters Mal in der Zeit der Vertragsabwicklung verkauft werden kann. Das sogenannte Grundbuch wurde bereits 1874 in der jetzigen Form eingeführt und von vielen Ländern kopiert.</p>



<p><em>Was hat es mit der Treuhandschaft auf sich?</em></p>



<p>Die Treuhandschaft, laut Wikipedia Eintrag „ist die Ausübung oder Verwaltung fremder Rechte durch eine dazu bevollmächtigte Person“, regelt also die sichere Bezahlung für eine Immobilie. Diese erfolgt nicht, wie etwa bei einem Auto, direkt zwischen Käufer und Eigentümer, sondern über ein zwischengeschaltetes Treuhandkonto der Notariatsbank oder der Rechtsanwaltskammer. Sie dient zur Absicherung der verschiedenen Interessen und schützt die Beteiligten vor unliebsamen Überraschungen. Bei einem Darlehen wird sichergestellt, dass das Geld auf diesem Konto ausschließlich für den Immobilienkauf verwendet wird. Wenn der Kaufpreis eingelangt ist, trägt der Treuhänder den neuen Besitzer im Grundbuch ein, erst dann wird der Kaufpreis an den Verkäufer ausbezahlt. Im Zuge dessen wird die Grundbuchsperre wieder aufgehoben Dieses Vorgehen sorgt für alle Seiten &#8211; Käufer, Verkäufer und der fremdfinanzierenden Bank für Rechtssicherheit.</p>



<p><em>Hauskauf in Österreich ist also eine sichere Sache?</em></p>



<p>Erwerben Sie in Österreich ein Haus, können sie sich auf das ausgereifte Sicherheitssystem verlassen: Grundbuch, Treuhandkonto und Haftpflichtversicherung des Vertragserrichters ebenso wie Einlagensicherung des Treuhandkontos bieten eine mehrfache Sicherung &#8211; für alle Beteiligten.</p>



<p><em>Haben Sie weitere Fragen, berät Sie Immoberaterin Maria Mayer gerne und begleitet </em>Sie routiniert und kompetent<em> durch den Kaufprozess.</em></p>
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		<title>Kaufpreis  &#8211; wieviel ist die Immobilie wert?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Lea Seidl]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Mar 2019 13:07:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wieviel für Häuser, Wohnungen und Grundstücken bezahlt wird, hängt vom dem jeweiligen Bundesland, der Umgebung in der sich die Immobilie befindet und der aktuellen Marktlage ab. Nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Betriebskosten bestimmen den marktkonformen Preis.  Der Wert der Immobilie richtet sich nach der Lage, dem Zustand des Gebäudes, der Raumaufteilung und der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wieviel für <em>Häuser</em>, <em>Wohnungen</em> und <em>Grundstücken</em> bezahlt wird, hängt vom dem jeweiligen Bundesland, der Umgebung in der sich die Immobilie befindet und der aktuellen Marktlage ab. <em>Nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Betriebskosten bestimmen den marktkonformen Preis.</em></p>
<p><em> </em><strong><em>Der Wert der Immobilie</em></strong> richtet sich nach der <em>Lage, dem Zustand des Gebäudes, der Raumaufteilung und der  Ausstattung des Hauses oder der Wohnung</em>. Weiteres bestimmt <em>die Nähe der Infrastruktur, die öffentliche Verkehrsanbindung  und das momentane Angebot und die Nachfrage den Preis</em>. Wie stark Preise differieren zeigen die Grundstückpreise für Einfamilienhäuser in  den beiden Städte Korneuburg und Stockerau, diese sind über eine Luftlinie von 10 Kilometer voneinander entfernt. Doch durch die Wien-Nähe und das geringe Angebot sind die Grundstückspreise in Korneuburg über 100,- pro m² teurer, als in der benachbarten Stadt Stockerau.</p>
<p><strong>Eine seriöse Immobilienbewertung</strong> erfolgt über eine ausführliche Bestandsaufnahme Vorort, die Einholung aller relevanten Unterlagen wie Grundbuch, Bauakt, Flächenwidmung und Bebauungsbestimmungen Auf dieser Grundlage wird der Marktwert der Immobilie berechnet.  „<em>Gute Marktkenntnisse sind die Voraussetzung für eine realistische Bewertung des derzeit aktuellen Kaufpreises ihrer Liegenschaft.“</em></p>
<p><strong>Die Liegenschaftsbewertung</strong> ist im Liegenschaftsbewertungsgesetz geregelt und umfasst folgende Verfahren:</p>
<p>Das SACHWERTVERFAHREN, dazu werden der Bodenwert und der Bauwert des Gebäudes und der Außenanlagen ermittelt. Diese Wertermittlungsverfahren wird bei bebauten Grundstücken angewendet.</p>
<p>Im VERGLEICHSWERTVERFAHREN werden die tatsächlich erzielten Kaufpreise bei bereits verkauften vergleichbaren Liegenschaften herangezogen. Abweichende  Eigenschaften werden durch Zu- und Abschläge berücksichtigt.</p>
<p>Mit Hilfe des ERTRAGSWERTVERFAHREN werden an Hand des erzielten oder zu erwartenden Reinertrages, einer angemessenen Verzinsung und  der zu erwartenden Nutzungsdauer des Gebäudes bei vermieteten und gewerblichen Immobilien, der Verkaufspreis ermittelt.</p>
<p><em>Liebe Leser wir können Ihnen bestätigen: Eine qualifizierte Preisermittlung spart  viel Zeit und Nerven beim Immobilienkauf und Verkauf!</em></p>
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		<title>Konsumentenschutz &#8211; Rücktrittrecht nach FAGG sorgt für Verwirrung bei Neukunden!</title>
		<link>https://www.immoberaterin.at/konsumentenschutz-ruecktrittrecht-nach-fagg-sorgt-fuer-verwirrung-bei-neukunden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lea Seidl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Jun 2017 09:06:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wann entsteht ein Maklervertrag? Wann fallen Kosten für die Maklerprovision an? EUweit wurden seit Juni 2014 neue Bestimmungen für Geschäfte, im Internet, am Telefon und Haustürgeschäften festgelegt. Diese betreffen alle Verträge, die nicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Immobilienmaklerunternehmens abgeschlossen werden. Der Immobilienmakler hat die Aufklärungsplicht gegenüber dem Konsumenten, dass bei dieser Art von Geschäftsanbahnung bereits [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wann entsteht ein Maklervertrag? Wann fallen Kosten für die Maklerprovision an?</strong></p>
<p>EUweit wurden seit Juni 2014 neue Bestimmungen für Geschäfte, im Internet, am Telefon und Haustürgeschäften festgelegt. Diese betreffen alle Verträge, die nicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Immobilienmaklerunternehmens abgeschlossen werden.</p>
<p>Der Immobilienmakler hat die Aufklärungsplicht gegenüber dem Konsumenten, dass bei dieser Art von Geschäftsanbahnung bereits ein konkludenter Maklervertrag entsteht. Dieser Vertrag entstand auch schon vor der Gesetzesänderung, jedoch wurden nun die Unternehmer dazu verpflichtet auf diesen Umstand hinzuweisen.  Sobald diese Aufklärungsplicht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) erfolgt ist, beginnt ein Rücktrittrecht von 14 Tagen für den Konsumenten zu laufen.</p>
<p>Trotz dieses konkludenten Maklervertrages hat der Kunde jedoch keine Kosten für die Dienstleistungen wie Übermittlung von Informationen und Unterlagen, Besichtigungen, Verhandlungsgespräche zu tragen. Entscheidet sich der Immobilieninteressent, das angebotene Objekt zu kaufen oder anzumieten, wird eine schriftliche Willenserklärung des Interessenten durch ein Kauf- oder Mietanbot abgegeben. Sobald dieses vom Eigentümer angenommen wird, entsteht die Provisionspflicht gegenüber dem Immobilienmakler.</p>
<p>Da in dem Zeitraum des offenen 14tägigen Rücktrittsrechtes der Makler mit seinen Dienstleistungen, wie Weitergabe von Adressen der angebotenen Objekte oder Besichtigungen der Wohnungen und Häuser, nicht beginnen kann, hat der Interessent die Möglichkeit das Maklerunternehmen zum vorzeitigen Tätigwerden aufzufordern. Sodann erlischt dieses 14tägige Rücktrittrecht und der Immobilienmakler kann sofort seine Tätigkeit aufnehmen.</p>
<p>Bevor man die gewünschte Wohnung besichtigen kann und die genaue Adresse vom Immobilienmaklerbüro bekommt, muss man in der Regel ein Informationsschreiben unterschreiben oder auf elektronischem Wege im Internet die Aufforderung des vorzeitigen Tätigwerdens, vor dem Download der Objektdaten bestätigen. Durch dieses Vorgehen erlischt dieses 14tägige Rücktrittsrecht. Diese Formulare kann man unbesorgt unterschreiben oder online bestätigen, da die Provision erst bei Abgabe und Annahme eines Kauf- oder Mietanbotes zustande kommt.</p>
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